Das Amt des Notars

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, das mit staatlich-hoheitlichen Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege versehen ist. Auswahl und Ernennung zum Notar erfolgen daher aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch das Ministerium der Justiz. Grundvoraussetzung für das Amt des Notars ist der Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens mit der Befähigung zum Richteramt. Üblicherweise kommen jedoch nur jene Juristen in Betracht, welche sich bereits im Studium oder in der späteren beruflichen Praxis durch besondere Leistungen hervorgetan haben. Darüber hinaus wird vom Notar verlangt, sich stetig juristisch fortzubilden. Aber auch menschlich werden hohe Anforderungen an Notare gestellt, denn nur wer in der Lage ist, wirklich unabhängig im Sinne aller Beteiligten zu beraten und hierbei vollkommen verschwiegen zu agieren, kann und sollte Notar werden. Zur Gewährleistung dieser hohen Standards werden durch die zuständige Dienstaufsicht regelmäßige ganztägige Amtsprüfungen im Notarbüro selbst vorgenommen.

Der Notar selbst ist lediglich ein unabhängiger Rechtsberater, welcher seinen Auftraggebern (bzw. seinen Klienten) dazu verhelfen soll, ihre Anliegen unter Berücksichtigung ihrer Sorgen und Nöte rechtswirksam in einem Vertrag festzuhalten. Im Kern notarieller Arbeit steht folglich die Ermittlung des Willens der Beteiligten, sowie die Prüfung der Gewährleistung der freien Willensbildung als Vertragsgrundlage zum Schutz der Interessen aller Vertragsbeteiligten. Die Verpflichtung zur Unabhängigkeit dient demnach zur Sicherstellung einer fairen Vertragsgestaltung und trägt essentiell zum Verbraucherschutz bei. Oberstes Ziel der notariellen vorsorgenden Rechtspflege ist ganz allgemein die Wahrung des Rechtsfriedens und zwar sowohl für Bürger, als auch für Unternehmen. Neben der Unparteilichkeit des Notars spielt auch seine Verpflichtung zur vollkommenen Verschwiegenheit eine herausragende Rolle, damit der Vertragsprozess nicht zu Ungunsten der Beteiligten beeinträchtigt wird. Die Vertragsbeteiligten sollen nämlich nicht durch äußere Einflüsse an der Mitteilung ihrer wahren Anliegen gehindert werden. Da die Verschwiegenheitsverpflichtung ein so essentieller Bestandteil ist, gilt sie für den jeweiligen Notar sogar über seine Amtstätigkeit hinaus.

Der Notar ist eine der wichtigsten Instanzen der vorsorgenden Rechtspflege. Wie der Begriff vorsorgend nahelegt, soll der Notar Rechtsstreitigkeiten präventiv verhindern. Zu diesem Zweck ist sein Amt mit einer hoheitlichen Kontroll- und Entscheidungsbefugnis versehen. Diese übt der Notar über seine Beurkundungstätigkeit aus. Der hieran gebundene Beurkundungsprozess ist ein öffentliches Rechtspflegeverfahren, zu dessen Abschluss ein notarieller Vertrag steht – die notarielle Urkunde.  Diese Urkunde hält rechtswirksam eine abschließende Entscheidung aller Vertragsbeteiligten fest, die ähnlich einem richterlichen Beschluss sofort zwangsvollstreckungsfähig ist. Bei der notariellen Urkunde handelt es sich demnach um ein Dokument, welchem bindende Beweiskraft zugesprochen wird. Eine Entscheidungsbefugnis wie ein Richter besitzt der Notar jedoch nicht. Er verfügt lediglich über eine beratende Funktion, um den Willen der Verfahrensbeteiligten zu erfassen, in juristische Sprache zu übersetzen und zu schützen.

Der wichtigste Vorteil der notariellen vorsorgenden Rechtspflege, wie sie in den vorherigen Abschnitten beschrieben wurde, liegt in ihrer präventiven Funktion, die Beteiligten vor einem Rechtsstreit zu schützen, indem diese ihre Ansprüche im Zweifelsfall ohne richterlichen Beschluss sofort zwangsvollstrecken können. Dies erspart den Beteiligten nervenaufreibende und langwierige Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang und zum Teil erheblichen Kosten. Die notarielle Urkunde verhält sich demnach wie eine gute Versicherung. Ein weiterer Vorteil ist jener, dass die Vertragsbeteiligten sich in einer annehmbaren Atmosphäre begegnen, um vernünftige Vertragskriterien zu entwerfen. Der Beurkundungsprozess ist demnach ein Mit- und nicht ein Gegeneinander.

Der Notar muss seine Dienste jedem Bürger anbieten können und zwar unabhängig von dessen Einkommen. Aus diesem Grund unterliegen die Notarkosten den strengen Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotK). Folglich verfügt der Notar über keinerlei Einfluss auf die Höhe der Kostenrechnung. Jeglicher Einfluss auf die Gestaltung der Kostenstruktur würde einen ökonomischen Wettbewerb zur Folge haben, welcher die notarielle Unabhängigkeit massiv beeinträchtigen würde. Auch der zeitliche Arbeitsaufwand spielt bei der Kostengestaltung keine Rolle, denn notarielle Beratung ist immer inklusive. Diese zeitunabhängige Beratung soll gewährleisten, dass Vertragsbeteiligte erst dann Ihre Unterschrift leisten, wenn all Ihre Fragen beantwortet wurden, ohne hierbei mit erhöhten Kosten rechnen zu müssen.

Der Notar wird regelmäßig durch die für ihn zuständigen Aufsichtsbehörden in Form einer Amtsprüfung überwacht, um zu gewährleisten, dass dieser seinen Amtspflichten ordnungsgemäß nachkommt. Der Notar ist im Rahmen dieser Prüfungen verpflichtet, den entsandten Prüfern Einsicht in seine Akten und Verzeichnisse zu gewähren. In der Regel finden diese Prüfungen alle paar Jahre statt und werden ganztägig vor Ort im Notarbüro vorgenommen.