„Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, daß Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.“
(§ 17 Abs. 1 BeurkG)
„Als Notarin bin ich unabhängige Trägerin eines öffentlichen Amtes und suche als neutrale Beraterin eine für alle Beteiligten ausgewogene und rechtssichere Lösung. Mein Ziel ist, dass Sie gut abgesichert und zufrieden sind. Bei schwierigen oder komplexen Rechtsgeschäften informiere und berate ich Sie umfassend und vertraulich – auch in englischer Sprache. Gerne können Sie sich in diesen und allen anderen notariellen Angelegenheiten an das Notariat wenden – wir helfen Ihnen weiter.“
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Notarin Dr. Karin Raude
Schloß-Rahe-Straße 15
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Auf Anfrage können Beurkundungstermine auch zu anderen Zeiten vereinbart werden. Termine können auch kurzfristig vereinbart werden.
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